Der Irrglaube, dass der Ehepartner oder die eigenen Kinder einen im Ernstfall rechtlich vertreten können oder die Befugnis haben die ärztliche Behandlung zu bestimmen, besteht leider bei einem Großteil der Bevölkerung.
Dazu kommt es nicht nur durch Unwissenheit, sondern auch durch die große Unattraktivität des Themas. Wer beschäftigt sich schon gerne mit der Überlegung, dass eine schwere Krankheit oder ein folgenschwerer Unfall in jedem Alter möglich ist.
Aus diesem Grund trifft auch nur eine Minderheit der Bevölkerung eine richtige rechtliche Vorsorge.
Mit dem Erreichen der Volljährigkeit endet die rechtliche Vertretung durch die Eltern und ab diesem Zeitpunkt hat kein Erwachsener automatisch eine Person an der Seite, die berechtigt ist, für ihn zu handeln oder ihn zu vertreten.
Um sein Selbstbestimmungsrecht zu wahren und zu vermeiden, dass unbekannte Personen einen betreuen und medizinische sowie vermögensrechtliche Entscheidungen für einen treffen, ist es daher ratsam, rechtzeitig, also solange man gesund ist, Vorsorge zu treffen.
Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung wahrt man sich ein selbstbestimmtes Leben und gibt seinen Angehörigen einen Leitfaden für die schwere Zeit an die Hand.